Ultraleichtausbildung

Ultraleicht Pilotenlizenz

Mit der Leichtflugzeug – Pilotenlizenz SPL(A) können Sie ein Flugzeug mit bis zu einem Passagier in Deutschland und in vielen Ländern Europas fliegen. Die Lizenz ist der optimale und kostengünstige Einstieg in den motorisierten Luftsport. Sie kann später beliebig um weitere Berechtigungen erweitert und ergänzt werden (z.B. Fluglehrer, Bannerschlepp)). SPL(A) steht für Sport Pilot License (Aircraft).

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Voraussetzungen
  • Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) mind. Klasse LAPL oder Klasse 2
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterrichtung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
Theoretische Ausbildung

Bewerber ohne fliegerische Vorbildung müssen folgende Fächer bestehen und umfasst ca. 60 Stunden:

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde, Pyrotechnische Einweisung)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Funksprechzeugnis (BZF) Theorie

Geprüft werden die Fächer im „Multiple Choice Verfahren“

Praxis-Ausbildung (ohne fliegerische Vorbildung)

Bewerber ohne fliegerische Vorbildung

  • Mind. 30 Flugstunden mit einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, davon mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 km mit Zwischenlandung
  • mind. 3 Allein-Überlandflüge über jeweils 50 km
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände sowie in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt und umfasst einen Flug mit Prüfer von mind. 60 Minuten.

Die Praxisausbildung beginnt mit einer Grundausbildung, in der Start und Landung, Horizontalflug, Kurvenflug, Steig-, und Sinkflug sowie allgemeine Verhaltensregeln erlernt werden. Darauf folgt eine Sicherheitsausbildung, in der Sie Ziellandungen, Notlagen und besondere Flugzustände trainieren. Der letzte Teil besteht aus einer Streckenflugausbildung, wobei Ihnen die Planung und Durchführung von Streckenflügen vermittelt wird.

Praxis-Ausbildung (mit fliegerische Vorbildung)

Bewerber mit gültiger Lizenz als Flugzeugführer (SEP Land) oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler

  • Technik und pyrotechnische Einweisung
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstunden vor. In der Ausbildung sind die Mindestanforderungen (vgl. § 42  LuftPersV ) des Ausbildungshandbuches u.a. mit 3 Alleinflügen zu erfüllen. Um gemäß § 45  LuftPersV von der Lizenz Gebrauch machen zu können, muss zusätzlich ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer ohne Unterbrechung absolviert worden sein!
  • Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein ( LuftPersV § 45 Abs. 2, mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate)
  • Praxis-Prüfung durch Ausbildungsleiter
Passagierflugberechtigung

Der Inhaber einer SPL(A) Lizenz darf erst Passagiere befördern, wennn er mind. 10h als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) auf Ultraleichtflugzeugen nachgewiesen hat. Luftsportgeräteführer bedürfen für Flüge mit Passagieren der Passagierberechtigung. Fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mind. zwei Überlandflüge über mind. 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers, alle nach Erwerb der Lizenz. Die Prüfung kann zusammen mit dem letzten 200 km Flug abgelegt werden, abnahmeberechtigt ist der mitfliegende UL-Fluglehrer, der dies auf dem Antrag bescheinigen muss.

Kontakt

Marc André Kiehl
Cheffluglehrer Ultraleicht

info@edrf.de               

Telefon : 06322-61500