Ausbildung zum Privatflugzeugführer PPL-A

Mit der PPL(A), Private Pilot Licence (Aeroplane), Privatpilotenlizenz, kannst Du Dir den Traum vom Fliegen privat erfüllen. Damit erhältst Du die Berechtigung einmotorige Kolbenflugzeuge im nicht-gewerblichen Verkehr zunächst europaweit zu chartern und zu fliegen. Die Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, da eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel kein Problem darstellt. Mache jetzt die Motorflugausbildung und entdecke die Welt von oben!

Einklappbarer Inhalt

Voraussetzungen

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)

Theoretische Ausbildung

Mindestens 100 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik 

Für die Theoretische Ausbildung hat der FSV-Bad Dürkheim einen Kooperationsvertrag mit der Theorieschule CAT- Worms. Somit kann der Schüler individuell zuhause am PC den Stoff interaktiv bei freier Zeiteinteilung lernen. Bei Rückfragen stehen die Lehrer des FSV sowie das CAT-Team jederzeit zur Verfügung.
Der Fernunterricht wird komplettiert von einem verpflichtenden Frontalunterricht der in der Regel  zwei Wochenenden umfasst, und in den Räumen der Flugschule abgeleistet wird.
Die Anmeldung für den Fernunterricht erfolgt durch den Ausbildungsleiter.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung findet in 3 Abschnitten statt:

In Abschnitt 1 können Sie ein Flugzeug alleine im Platzrundenbereich fliegen. 

In Abschnitt 2 erreichen Sie die Solo-Überlandreife nach bestandener Theorie-Prüfung.

In Abschnitt 3 werden Sie die praktische Prüfungsreife erlangen.

Vorgeschrieben sind mindestens 45 Flugstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:

  • Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
  • Mindestens 10 Stunden Solo unter Aufsicht des Lehrers
  • Mindestens 5 Stunden Überlandflug 
  • Ein 270 km Soloüberlandflug mit 2 Zwischenlandungen

Funksprechzeugnis

Im Zuge der Ausbildung wird auch das Flugfunkzeugnis in deutscher Sprache erworben (BZF 2)

Ausbildung zum Privatflugzeugführer LAPL(A)

Der Pilotenschein für Leichtflugzeuge LAPL(A), Light Aircraft Pilot Licence ist eine Lizenz zum Fliegen von einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen bis zwei Tonnen Abfluggewicht. Es dürfen maximal drei Passagiere befördert werden und die Lizenz ist nur in EASA-Mitgliedsstaaten gültig.

Einklappbarer Inhalt

Voraussetzungen

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)

Theoretische Ausbildung

85 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Aerodynamik
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Sprechfunk

Für die Theoretische Ausbildung hat der FSV- Bad Dürkheim einen Kooperationsvertrag mit der Theorieschule CAT- Worms. Somit kann der Schüler individuell zuhause am PC den Stoff interaktiv bei freier Zeiteinteilung lernen. Bei Rückfragen stehen die Lehrer des FSV sowie das CAT-Team jederzeit zur Verfügung.
Der Fernunterricht wird komplettiert von einem verpflichtenden Frontalunterricht der in der Regel 
2 Wochenenden umfasst, und in den Räumen der Flugschule abgeleistet wird. Die Anmeldung für den Fernunterricht erfolgt durch den Ausbildungsleiter.

Praktische Ausbildung

Von insgesamt 30 Flugstunden müssen geflogen werden:

  • 15 Stunden mit Fluglehrer
  • mindestens 6 Std. überwachter Solo
  • davon 3 Stunden Allein-Überlandflug (mind. 150 km, eine Landung auf einem zweiten Platz)

Funksprechzeugnis

Im Zuge der Ausbildung wird auch das Flugfunkzeugnis in deutscher Spracheerworben (BZF 2).

Erweiterung LAPL-A auf PPL-A

Diese Erweiterung ist auch während der LAPL Ausbildung jederzeit möglich.

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